Endlich werde ich 65! Mein Pensionsantritt naht. Bei meinem Arbeitsgeber, dort war ich nun einige Jahre beschäftigt, habe ich ein paar Monate vor dem geplanten Pensionsantritt gekündigt. Das musste leider aus gesundheitlichen Gründen sein, damit meine Depression, die ich nun schon einige Zeit, aber nach jahrelanger Therapie, nicht wieder aufbricht. Meine Psyche sah die Bürokratie und Schwerfälligkeit mit der ich es Tag aus, Tag ein zu tun hatte, immer mehr als Belastung an. Das wahrlich Paradoxe ist, ich wollte diesem Bürokratiedschungel entkommen und bin noch tiefer mit meiner persönlichen Situation hineingeraten. Ich wollte die Gefahr bannen, die Pension mit neuerlicher Belastung mit der Depression zu beginnen, nun muss ich genau dagegen ankämpfen!
Als Überlick hier der Zeitablauf:
Dienstverhältnis endete am 30.4.2025 (einvernehmliche Auflösung).
Pensionsantrag am 5.5.2025 gestellt.
Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt am 27.5.2025 mit Beginn 1.6.2025.
Regelpension beginnt am 1.10.2025.
Gewerbeberechtigung wurde mit 1.6.2025 ruhend gemeldet, war vorher nur geringfügig bei SVS gemeldet.
AMS-Benachrichtigung über ALG-Bezug 27.6.2025
Neben dem Angestelltenverhältnis war ich seit einigen Jahren geringfügig selbstständig.
Nun kommt der kafkaeske, nervenzehrende Prozess und der Kampf mit der Bürokratie und den Bürokraten beim Ansuchen um Arbeitslosengeld (AMS) und Alterspension (PVA).
Die PVA hat bei meinen bisherigen Fragen per Mail immer recht schnell geantwortet. Nun brauche ich eine Vielzahl von Bestätigungen von der PVA, der Gewerbebehörde, der SVS, die das AMS von mir möchte. Nun ist noch nicht klar, wann diese Behörden antworten.
Das AMS ist katastrophal bürokratisch und mühsam. Sie verlangen von mir Daten und Bestätigungen, die sie sowieso selbst vor dem Leistungsbescheid zb bei der SVS bzw dem Hauptverband der Sozialversicherungen, im GISA abfragen. Aber man muss diese Bestätigungen trotzdem vorher hinschickenn.
Ich habe mein Gewerbe ruhend gemeldet, damit werde ich auch bei der SVS abgemeldet, aber das AMS will von mir eine Bestätigung darüber, sie haben aber direkt Zugriff auf den Hauptverband der Sozialversicherung. Für den Arbeitslosengeldantrag bekommen sie dort alle relevanten Daten im Original von der Quelle. Hätte ich ein aufrechtes Gewerbe muss ich bei der SVS vollversichert sein oder, wie bei mir, sehen sie dort, dass ich nur unfallversichert bin und dort keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung habe. Das hängt alles direkt mit der Gewerbeausübung zusammen.
Auf eine Mailanfrage beim AMS, ob eine Abmeldungsbestätigung, dei man beim ruhend Meldung bekommt, ausreicht, kommt als Antwort die Standardmail zurück, die inhaltlich ident ist mit der ersten Mail nach dem Arbeitslosmelden.
Meine Frage, ob ich damit rechnen kann, dass ich nach der Nachversicherungszeit beim AMS krankenversichert bin, kommt keine Antwort, nicht mal die Frage, dass sie das aktuell nicht klären können. Alles unfassbar mühsam! Alle Daten sind in den Systemen der beteiligten Behörden vorhanden, das AMS kann sogar die SV-Daten direkt abfragen, aber trotzdem Mailflut.
Dem AMS habe ich auch meinen Antrag auf Alterspension geschickt, aber auch das reicht nicht. Sie brauchen eine extra Bestätigung von der PVA mit Datum darüber, statt dort direkt das abfragen zu können, analog zur Abfrage bei der SV.
Auch über den gewerberechtlichen Status braucht das AMS Bestätigungen, anstatt das einfach selbst abfragen zu können. Was aber eigentlich, wie oben beschrieben überhaupt nicht nötig ist. Aber die nächste Bestätigung, die nachgereicht werden muss.
02.06.2025:
Bei einem Telefonat mit einer sehr netten Beraterin bei der PVA konnte die mir keinerlei Auskunft geben, wann die PVA den Antrag bearbeiten wird, auch nicht, wann die PVA mir die vom AMS benötigten Bestätigungen ausstellen wird.
Das habe ich nun auch wieder dem AMS geschrieben. Von dort habe ich noch immer nicht erfahren, wann ich über das AMS krankenversichert bin. Nun ist die Nachversicherungszeit bald um und ich kann mir keine Zeiten leisten nicht krankenversichert zu sein. Diese Bürokratie ist ein Wahnsinn.
Viel zu viele Menschen beschäftigen sich mit viel zu vielen sinnlosen Aktivitäten. Das AMS könnte bei funktionierendem e-government alle diese Informationen auf einen Klick hin haben.
Mein Antrag auf Alterspension liegt nun seit einem (!) Monat völlig unbearbeitet bei der PVA (Laut Aussage der netten PVA-Angestellten).
04.06.2025
Die PVA hat mir nun eine Bestätigung über meine Erfüllung der Anfforderung der Alterspension zu meinem Pensionsstichtag 1.10.2025 ausgestellt. Wie schon vermutet, befürchtet, diese Bestätigung reicht dem AMS aber nicht. Sie brauchen eine explizite "Stichtaggsbestätigung" (wo sicher da Gleiche draufstehen wird, wie auf dieser Besstätigung). Aber die PVA kann diese Bestätigung derzeit nicht ausstellen, aus mir unnbekannten bürokratischen Gründen. Die PVA hat natürlich alle Unterlagen dafür on mir schon seit langer Zeit! Den Antrag seit anfangss Mai (wir haben nnun anfangss Juni) und eine Bestätigung, dass meine Versicherungszeiten vollständig sind.
Das AMS weigert sich nun meinen Antrag weiter zu bearbeiten ohne diese PVA Bestätigung, die ich aber erst nach Auskunf der PVA in einigen Wochen oder gar Monaten (dann bin ich wahrscheinlich schon in Pension) bekommen werde.
Das AMS wird nun nach der letzten Mitteilung meinen Antrag nicht bearbeiten, so lange die PVA die Bestätigung nicht ausstellt. Unfassbar!
Übrigens hat das AMS genau diese Bestätigung auch selbst - amtswegig - von der PVA am 27.5.2025 bereits angefordert.
Nun habe ich as Online-Formular für Selbstversicherung in der ÖGK ausgefüllt und abgeschickt. Hoffentlich klappt wenigstens die Selbstversicherung problemlos, damit ich keine Lücke bei der Krankenversicherung brauche, die aufgrund diverser Krankheiten dringend nötig ist.
06.06.2025
Zumindest hat heute der Termin bei der ÖGK mich beruhigt. Der Mitarbeiter dort hat mir versichert, dass ich nun selbstversichert in der Krankenversicherung bin.
Nur muss das rückwirkend sein bis zum Ende des Angestelltenverhältnis. Davon habe ich auch nirgends vorher gelesen oder es ist so formuliert, dass ich es so nicht verstanden habe.
Später, am 30.06.2025, habe ich von einer ÖGK-Mitarbeiterin am Telefon erfahren, dass die Selbstversicherung an die letzte Pflichtversicherung anschließen muss (?). Hätte ich ein paar Tage später angesucht, also nach der 6-Wochen-Nachversicherungszeit, wäre das ab dem 12.6.2025 (?) wahrscheinlich gewesen.
Zumindest hat er mir geraten einen Herabsetzungsantrag zu stellen (auch wenn es Ersparnisse über einem gewissen Betrag gibt wie bei mir). War auch so nirgends herauslesbar! Nun heißt es warten, ob und ab wann die Herabsetzung berücksichtigt wird. Was machen Menschen, die keine Rücklagen haben? Die diese irre Bürokratie schon rein sprachlich nicht verstehen können.
Sollte mein ALG-Bezug mit Beginn 1.6.2025 bewilligt werden, kann ich aber die Beiträge zur Selbstversicherung wieder rückfordern. Aber nicht die Beträge für den Mai 2025.
Wo kann man all das nachlesen? Auf den Internet-Auftritten ist das nicht so klar für den Laien ersichtlich. Für juristisch vorgebildete wahrscheinlich schon.
13.06.2025
In meinem Arbeitsleben wurde die Abfertigung neu auf verschiedene Abfertigungskassen eingezahlt. Diese wollte ich nun zusammenlegen. Das ist ein überaus langer Prozess. Anfangs April 2025 habe ich die Zusammenlegung online beauftragt. Noch immer gut und schön, ging auch einfach und problemlos. Dass es dann bis zu 6 Wochen dauern kann, habe ich noch akzeptiert. Dann bekomme ich am 06.06.2025 die Nachricht, dass das Geld nun von einer der Vorsogekassen überwiesen wurde auf jene wohin ich wollte. Noch immer gut und schön, nur nach einer Woche war das Geld noch immer dort nicht angekommen. Also frage ich nach, ob etwas mit der Überweisung schief gelaufen ist. Die nächste Antwort hat mich mehr als verwundert, sie verärgert mich massiv! Der "übertragene Betrag ist erst am 30.06.2025 auf Ihrem Konto sichtbar!" Was ist mit der Verzinsung? Beginnt die auch erst ab 30.06.2025? Ich werde nachfragen.
14.06.2025
Bei all den Recherchen in letzter Zeit über den Bürokratie-Wahnsinn, bin ich zufällig auf einen Paragrafen im ALVG gestoßen, den ich trotz meiner langjährigen Arbeit im AMS-Kontext nicht kannte, aber selten mit Arbeitslosengeldempfängern, die schon einen Pensionsantrag gestellt haben, aber ein paar waren dabei und daher hatte ich den Trugschluss, dass es unproblematisch ist, wenn man arbeitslos ist und den Pensionsantrag stellt. Nur ist das ein großes Problem laut §22 ALVG kann dann das AMS das Arbeitslosengeld verweigern.
Nur warum sagt mir das AMS das nicht klarer? Sie fordern Unmengen an Bestätigungen von WKO, Gewerbebehörde, SVS und PVA (dort muss ich dieselbe Bestätigung SELBST anfordern, obwohl das AMS diese Bestätigung auch von AMTSWEGEN anfordert, die PVA muss daher doppelt arbeiten!).
Kein Hinweis vom AMS auf diesen ominösen §22 ALVG, weder als Paragraf, noch ausformuliert im Text, nur allgemein, sie können den Antrag nicht bearbeiten, so lange nicht alle Bestätigungeen vorliegen.
16.06.2025
Heute hatte ich meinen ersten persönlichen Termin bei "meiner" AMS-Beraterin. Sehr höflich, nett, aber sie konnte mir keine der Fragen beantworten, wie es nun mit meiner noch immer nicht bewilligten AMS-Leistung weitergeht. Steht der Bewilligung etwas entgegen, wenn die Bestätigung der PVA ("Stichtagsbestätigung" die mir heute von der PVA für diese Woche versprochen wurde) endlich vorliegt? "Das bearbeitet/entscheidet eine andere Abteilung (die sogenannte Leistungsabteilung)", diesen Satz hörte ich auf alle meine Fragen. Aber sie scheint mich zumindest nicht in einen "Bewerbungskurs" stecken zu wollen und sieht meine Chancen am Arbeitsmarkt realistisch.
Emotional war der Termin für mich aufregend, weil ich nun viele Jahre mit AMS-BeraterInnen zusammengearbeitet habe, gemeinsam Lösungen für KundInnen gesucht habe, auch als Fachansprechperson für UGP-Fragen fungierte, nun aber selbst als AMS-"Kunde" dort vorstellig werden musste.
Sidestep zur ÖGK, ich musste mich selbstversichern, dazu habe ich die entsprechenden Anträge online ausgefüllt. Soweit so gut und fortschrittlich, außer dass ich nie eine Rückmeldung über den Status erhalten habe oder online ersichtlich wäre. Aber! Ich muss noch einen Nachweis nachreichen, dass ich keine "Versorgungspflichten" habe. Diese Aufforderung dazu werde ich per uralter, traditioneller Briefpost zugestellt bekommen, den Nachweis darf ich aber dann wieder per Mail schicken.
Ebenso hoffe ich die PVA Bestätigung zu bekommen, wurde mir aber auch per Brief angekündigt. Ich werde den Brief dann einscannen und an das AMS schicken. Übrigens habe ich bei der PVA telefonisch nachgefragt, ob sie nicht diese "Stichtagsbestätigung" selbst an das AMS schicken werden, weil ich vom AMS erfahren habe, "... wenn Sie keine weitere Bestätigung von der PVA erhalten bzw. Ihnen nicht vorliegt, ist die Beantwortung durch die PVA auf unsere amtswegige Anfrage vom 27.5.2025 abzuwarten...". Nur die PVA Auskunft dazu war, sie sieht keine "amtswegige Anfrage" vom AMS.
Bürokratie wie sie im Bilderbuch steht, so laut wiehert der Amtsschimmel, dass es vom Neusiedlersee bis zum Bodensee hörbar ist.
Das Einzige, was positiv auffällt, alle MitarbeiterInnen, egal von welcher Behörde, waren bis jetzt sehr höflich und nett. Nur was hilft das, wenn der Prozess absolut umständlich, verworren und mit Medienbrüchen steinzeitmäßig ist. Die Bürokraten beschäftigen sich mit sich selbst in ungeheurem Ausmaß!
Für Menschen, die nicht auf finanzielle Rücklagen zugreifen können, wäre meine Situation existenziell schwerst bedrohlich! Keine Krankenverrsicherung, kein Cent Einkünfte, kein Geld um Miete, Essen oder anderes Lebensnotwendige zu bezahlen. Antrag auf Sozialhilfe? Mitbeihilfe? Dauert doch auch lange, ist äußerst bürokratisch und würde wahrscheinlich erst sehr spät angestoßen werden, weil man ja den Antrag beim AMS eingebracht hat und nicht erwartet, dass es diesen bürokratischen Spießrutenlaauf geben wird.
Weiteres absurdes Bonmot am Rande: Obwohl ich dem AMS gleich beim Antrag auf Arbeitslosengeld einen aktuellen Lebenslauf geschickt habe, bekomme ich heute, nach dem ersten persönlichen Termin bei meiner Beraterin, die Aufforderung meinen aktuellen Lebenslauf zu schicken.
Es scheint, als würden meine Mails mit den vielen Anhängen einfach nicht gelesen. So scheint es beim ganzeen Antrag zu sein. Bei Antworten auf meine Mails, kommt wieder der selbe Teext ein zweites Mal, war speziell in dem Fall, wie es um die Bestätigungen der PVA ging.
Vielleicht habe ich es hiere mit geballter bürokratischer Kompetenz in den einzelnen Ämtern, AMS, PVA, SVS und ÖGK zu tun.
20.06.2025
Nun bin ich bei der ÖGK selbstversichert, bei einem persönlichen Termin am 06.06.2025 bei der ÖGK habe ich erfahren, dass ich trotz meiner Ersparnisse einen Herabsetzungsantrag machen kann. Solange am Konto nicht mehr als ein bestimmter Betrag ist. Den Antrag habe ich online gestellt. Bald darauf bekam ich per Post ein Schreiben, dass ich meinen Scheidungsvergleich hinschicken soll. Natürlich sofort per Mail gemacht. Warum ich vorher einen Brief, klassische Briefpost, bekam ist auch so ein bürokratischer Scherz.
Aber nun bekam ich denselben Brief mit der Aufforderung den Scheidungsvergleich zu schicken wieder, gleicher Brief, gleiches Erstellungsdatum. Ich reagiere nicht mehr darauf oder?
23.06.2025
Die PVA hat trotz des Versprechens letzter Woche noch immer diese Stichtagsbestätigung noch nicht geschickt. Heute habe ich wieder mit der PVA deswegen telefoniert. Diesmal wurde ich zu eine Vorgesetzten verbunden, sie wird bei der entsprechenden Abteilung nachfragen. Wenn diese Bestätigung tatsächlich nur per Post verschickt werden darf, dann ist das in Zeiten von egovernment und AustriaID steinzeitlich. Unklar ist, ob auch das AMS die Bestätigung per Papierpost bekommt.
Auch dem AMS habe ich wieder geschrieben, wie der Status ist und dass es nicht an mir liegt, dass diese Bestätigung noch immer nicht vorliegt. Das AMS hat mich dann informiert, dass es auch von amtswegig mehrfach, rund 4x, bei der PVA mit Nachdruck die Bestätigung angefordert hat.
Ich bin im Bürokratie-Dschungel gefangen. Die Doppelgleisigkeit, Mehrfacharbeit, die das alles verursacht ist extrem. Das AMS und ich fordern das Gleiche an, das AMS beschäftigt sich mehrfach mit meinen Mails damit, die PVA wird mehrfach beschäftigt, vom AMS und oftmaligen Anfragen von mir. Unfassbar diese schwerfällige Bürokratie.
Es kostest dem Staat Unmengen an Geld und ich musste mich selbstversichern bei der ÖGK und lebe nun vom Ersparten. Was würden Personen machen, die kein Geld "auf der hohen Kante" haben. Wovon zahlen die die Miete, die Lebensmittel, die Krankenversicherung? Ein sozialer Supergau!
Ob ich überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, steht weiterhin in den Sternen. Sollte ich einen ablehnenden Bescheid (endlich!) bekommen, werde ich auf jeden Fall Einspruchh erheben.
27.06.2025
Nun habe ich am Freitag, 27.6.2025, vom AMS endlich den Bescheid über den Leistungsanspruch bekommen!
Die PVA hat mir auf dem Postweg (!) einen mehrseitigen Brief mit der nun passenden Bestätigung geschickt. Durch den Postweg habe ich den Brief,der mit 23.6.2025 datiert ist, erst am 26.06.2025 dem AMS schicken .
Das AMS hat aber dann sehr schnell reagiert und mir dem Leistungsbescheid bereits am 27.06.2025 ausgestellt und per eams geschickt.
30.06.2025
Mit dem AMS Leistungsbezug bin ich nun auch über das AMS in der Krankenversicherung. Daher habe ich am 30.06.2025 bei der ÖGK Serviceline für Selbstversicherte angerufen, ob dort diese AMS Meldung schon vorliegt. Nun erwarte ich soetwas schon, es liegt dort diese Meldung noch nicht vor.
Nun habe ich weitere Informationen über den Bürokratiedschungel erfahren. Es gibt eine 6-wöchige Nachversicherungszeit in der Krankenversicherung nach einer Pflichtversicherung. Mein Dienstverhältnis und somit die Pflichtversicherung hat am 30.04.2025 geendet. Daher wäre ich noch 6 Wochen versichert.
Dann habe ich einen ersten Fehler aus Unwissenheit gemacht. Ich wollte unbedingt vermeiden ohne Krankenversicherung zu sein, die PVA hat die geforderte Stichtagsbestätigung bis Ende Mai noch immer nicht ausgestellt gehabt (die kam dann tatsächlich erst am 26.06.2025 per Post diese Bestätigung geschickt). Daher habe ich mich schon mit 01.06.2025 bei der ÖGK selbstversichert. Die Herabsetzung des Beitrags habe ich beim Antrag noch nicht gestellt. Das habe ich erst nach einem persönlichen Termin bei der ÖGK am 06.06.2025 gemacht, weil für die Herabsetzung eine Kopie eines aktuellen Kontoauszugs reicht (der Kontostand sollte unter einem bestimmten Betrag sein, so um 5.000,-).
Der erste Fehler war nun, dass ich den Antrag auf Selbstversicherung erst mit Auslaufen der 6-Wochen-Nachversicherungszeit machen hätte sollen, weil eine Herabsetzung nur direkt nach einem Pflichtversicherungsverhältnis möglich ist. Weil meine letzte Pflichtversicherung aber mit 30.04.2025 geendet hat, muss ich für den Mai 2025 den vollen Betrag der Selbstversicherung bezahlen. Stimmt aber anscheinend nicht!
Hier dürfte bei der ÖGK Selbstversicherung bei der Fristenberechnung ein Fehler unterlaufen sein. Es gibt noch eine andere Frist nach einer Pflichtversicherung oder war es nach dem Antrag auf Selbstversicherung (?), wo die Herabsetzung für auch für Mai gelten sollte.
Das habe ich wiederum erst heute, 30.06.2025, in einem Telefonat mit der ÖGK Selbstversicherungsserviceline erfahren. Dort wurde mir geraten eine nochmalige Überprüfung des Herabsetzungsantrags per Mail zu erbitten. Auch die ÖGKMitarbeiterin an der Serviceline war wieder sehr nett, freundlich und bemüht, sie hat sich lange eingelesen und nachgedacht, wie das nun alles tatsächlich bei mir ist.
Aber 01.06.2025 ist die Selbstversicherung hinfällig, aber für den Mai muss ich die Selbstversicherung bezahlen, ob ich 526,- oder 131,- Euro bezahlen muss, hängt nun von der Korrektur der Herabstzung der Selbstversicherung ab.
Ob ich diesen Bestimmungs- und Fristen-Wirrwarr korrekt wiedergegeben habe, kann ich nicht mehr sagen, es ist einfach nur mehr verwirrend.
In Zeit der Digitalisierung und KI ist es für mich als Unternehmensberater erschreckend und faszinierend zugleich, dass diese Fristen und Beträge anscheinend alle händisch errechnet werden, Informationen per Post verschickt werden, in Zeit von Online-Portalen, das ich von der ÖGK natürlich nutze.
Die Kommunikation zwischen den Ämtern, Behörden, Versicherungen funktioniert nicht, weder zwischen AMS und PVA, noch zwischen AMS und ÖGK. Ich hatte vor dem AMS die PVA Stichtagsbestätigung, vor der ÖGK den AMS Leistungsbescheid, dass ich über das AMS krankenversichert bin.
04.07.2025
Nun ist der Kontoauszug der ÖGK Selbstversicherung gekommen. Der herabgesetzte Beitrag wurde doch nicht vorgeschrieben, sondern der gesamte Beitrag. Welche Mitarbeiterin der ÖGK hat mich nun richtig informiert? Keine Herabsetzung für Mai möglich oder doch? Ich werde es nie erfahren.